Fall:
Ungeteilte Erbengemeinschaft aus mehreren Personen besteht seit ca. 10 Jahren. Im Nachlass befindet sich u.a. auch ein bebautes Grundstück. Hier wurde die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft von einer Person beantragt.
Der Erbschein berücksichtigt jede Person mit der gleichen Quote. Das Testament des Erblassers sieht allerdings vor, dass eine Person der Erbengemeinschaft das Hausgrundstück als Vorausvermächtnis erhalten soll.
Andere Personen der Erbengemeinschaft können als Vermächtnis ein Nießbrauchsrecht an einer bestimmten Wohnung in diesem Gebäude erhalten.
Jetzt zu der Frage: Muss nicht zwingend vor der Teilungsversteigerung auch der Nachlass geregelt werden - sprich die Vermächtnisse der einzelnen Personen im Grundbuch entsprechend berichtigt werden?
Erbengemeinschaft - Vermächtnis nicht erfüllt
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Wohl eher eine Frage an einen Notar
wegen vermuteter Erschleichung von Rechtsberatung
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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