Hallo,
folgender Sachverhalt
Ehepaar, 1 Sohn kinderlos verstorben, 1 Tochter
jetzt verstirbt der Ehemann, die Ehefrau steht aufgrund ihrer Demenz unter Betreuung der Tochter
Es gibt ein notarielles Testament, Grundbesitz und Geldvermögen
Wir benötigen also einen Erbschein.
Kann die Tochter jetzt den Erbschein im eigenen Namen beantragen? Aufgrund des notariellen Testamentes ist sie nicht erbberechtigt. Oder muss sie als Betreuerin für ihre Mutter handeln?
Ich möchte eigentlich das betreuungsgerichtliche Genehmigungsverfahren aufgrund der Zeitverzögerungen nicht unbedingt haben, befürchte aber, dass die Tochter die eidesstattliche Versicherung für die Mutter nicht abgeben kann
Erbscheinsantrag durch Betreuerin
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Den Erbscheinsantrag kann nur ein (Mit-)Erbe stellen (oder ein Nachlassgläubiger mit Titel).
Die Tochter kann als Betreuerin den Erbscheinsantrag stellen. Die erforderliche eidesstattliche Versicherung gibt die Betreuerin in diesen Fällen im eigenen Namen ab.
Für den Erbscheinsantrag ist ein eine betreuungsgerichtliche Genehmigung nicht erforderlich.
Warum ist ein Erbschein denn erforderlich, wenn es ein notarielles Testament gibt?
Die Tochter kann als Betreuerin den Erbscheinsantrag stellen. Die erforderliche eidesstattliche Versicherung gibt die Betreuerin in diesen Fällen im eigenen Namen ab.
Für den Erbscheinsantrag ist ein eine betreuungsgerichtliche Genehmigung nicht erforderlich.
Warum ist ein Erbschein denn erforderlich, wenn es ein notarielles Testament gibt?
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Für den Grundbesitz.Die Grundbuchämter im hiesigen Bereich verlangen das leider regelmässig. Allerdings ist das Testament tatsächlich so klar, dass man es eigentlich zunächst damit versuchen könnte