Erbschein - Vollstreckung gegen alle Erben?
Verfasst: 22.05.2019, 16:48
Liebe Leser/innen,
ich komme in einer Sache nicht weiter und erhoffe mir, dass der/die eine oder andere so einen Fall schon einmal hatte...
Mein Mandant ist Gläubiger, hat einige Titel gegen den Schuldner. Der ist 2017 verstorben, wie ich im Rahmen der Vollstreckung gegen ihn erfahren durfte..
Nun bin ich schon so weit, dass ich eine Titelumschreibung beantragen muss und dafür, da die Erben wohl keinen Erbschein beantragt haben, für meinen Mandanten als Gläubiger einen Erbschein bei Gericht beantragen muss.
Die Erben sind mir zwar namentlich bekannt, ich habe jedoch auch nach Akteneinsicht nur die Adresse eines Erben.
Ob die Erbschaft auseinandergesetzt ist, angetreten wurde etc. ist mir nicht bekannt und auch nicht der Nachlassakte zu entnehmen. Nur ausgeschlagen haben sie wohl nicht.
Kann ich auch einen Erbschein beantragen und dann nur gegen den Erben, dessen Adresse mir bekannt ist, vollstrecken? Meines Wissens nach muss ich darüber hinaus weitere Angaben eidesstattlich versichern, so, dass weitere Erben nicht bekannt sind und der Verstorbene geschieden war, so dass die Exfrau nicht als Erbin in Betracht kommt. Wie belege ich denn diese Erkenntnisse? Genügt da ein Verweis auf die Nachlassakte?
Danke fürs Mitdenken!
ich komme in einer Sache nicht weiter und erhoffe mir, dass der/die eine oder andere so einen Fall schon einmal hatte...
Mein Mandant ist Gläubiger, hat einige Titel gegen den Schuldner. Der ist 2017 verstorben, wie ich im Rahmen der Vollstreckung gegen ihn erfahren durfte..
Nun bin ich schon so weit, dass ich eine Titelumschreibung beantragen muss und dafür, da die Erben wohl keinen Erbschein beantragt haben, für meinen Mandanten als Gläubiger einen Erbschein bei Gericht beantragen muss.
Die Erben sind mir zwar namentlich bekannt, ich habe jedoch auch nach Akteneinsicht nur die Adresse eines Erben.
Ob die Erbschaft auseinandergesetzt ist, angetreten wurde etc. ist mir nicht bekannt und auch nicht der Nachlassakte zu entnehmen. Nur ausgeschlagen haben sie wohl nicht.
Kann ich auch einen Erbschein beantragen und dann nur gegen den Erben, dessen Adresse mir bekannt ist, vollstrecken? Meines Wissens nach muss ich darüber hinaus weitere Angaben eidesstattlich versichern, so, dass weitere Erben nicht bekannt sind und der Verstorbene geschieden war, so dass die Exfrau nicht als Erbin in Betracht kommt. Wie belege ich denn diese Erkenntnisse? Genügt da ein Verweis auf die Nachlassakte?
Danke fürs Mitdenken!