Testament ans Nachlassgericht übersenden und dann?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Himmelskoerper

#1

25.04.2019, 12:13

Hallo!

Jemand hat in unser Büro ein Testament im verschlossen Umschlag abgegeben, nachdem der Ehemann vorstorben war, mit der Bitte, diese zum Gericht zu senden.

Was müssen wir diesseits jetzt alles veranlassen?

Doch nur die Übersendung an das Nachlassgericht, oder?

So einen Fall hatte ich noch nicht.

Sorry, wenn die Frage evtl. für den ein oder anderen "lächerlich" klingt, weil eindeutig. Aber ich bin hier - mal wieder - überfragt.

MFG
Sera
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#2

25.04.2019, 12:30

Wir hatten mal etwas ähnliches. Haben dann die Sterbeurkunde und das Testament mit der Bitte um Eröffnung nach dem Erblasser an das Gericht übersandt. Das Eröffnungsprotokoll sollte direkt an den Mandanten gehen.

Sonst wüsste ich nicht, was weiter großartig beachtet werden sollte.
Himmelskoerper

#3

25.04.2019, 13:05

Ja super danke.
So habe ich mir das gedacht und auch das Schreiben an das Gericht formuliert (Testament und Strebeurkunde übermittelt, und Eröffnung beantragt.)

DANKE
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