Schreibfehler im hinterlegten Testament
Verfasst: 16.04.2019, 19:40
Hallo,
wir haben von zwei Wochen ein notarielles Einzeltestament beurkundet. Es wurde inzwischen in die amtliche Verwahrung gegeben und beim ZTR gemeldet.
Im Testament hat die Erblasserin zwei vorhergehende Testamente widerrufen und dann ein neues Testament errichtet.
Jetzt meldet sie sich und weist darauf hin, dass beim Widerruf der Testamente ein Schreibfehler vorhanden ist. Die Urkundenummer ist richtig benannt, allerdings ist das Urkundsdatum aufgrund eines Zahlendreiers offensichtlich falsch.
Sie besteht darauf, dass dieser Fehler berichtigt wird. Ich meine zwar, dass durch die richtige UR-Nr. die Urkunde hinreichend definiert ist, da die Mdtin aber einen Erbstreit mit ihrer durch das Testament enterbten Tochter befürchtet, will sie die Korrektur unbedingt.
Ich weiß jetzt aber ehrlich nicht, wie ich das angehen soll. Die Urkunde aus der amtlichen Verwahrung zu holen, um zu korrigieren, scheint mir nicht richtig. Ich würde zu einer Zusatzurkunde tendieren. Die Frage ist: Kann die Korrektur des offensichtlich unrichtigen Schreibfehlers durch den Notar erfolgen? oder muss die Erblasserin das selber erklären? Und müsste diese Urkunde dann auch in die amtliche Verwahrung? oder würde ein Mitteilung an das ZTR reichen?
wir haben von zwei Wochen ein notarielles Einzeltestament beurkundet. Es wurde inzwischen in die amtliche Verwahrung gegeben und beim ZTR gemeldet.
Im Testament hat die Erblasserin zwei vorhergehende Testamente widerrufen und dann ein neues Testament errichtet.
Jetzt meldet sie sich und weist darauf hin, dass beim Widerruf der Testamente ein Schreibfehler vorhanden ist. Die Urkundenummer ist richtig benannt, allerdings ist das Urkundsdatum aufgrund eines Zahlendreiers offensichtlich falsch.
Sie besteht darauf, dass dieser Fehler berichtigt wird. Ich meine zwar, dass durch die richtige UR-Nr. die Urkunde hinreichend definiert ist, da die Mdtin aber einen Erbstreit mit ihrer durch das Testament enterbten Tochter befürchtet, will sie die Korrektur unbedingt.
Ich weiß jetzt aber ehrlich nicht, wie ich das angehen soll. Die Urkunde aus der amtlichen Verwahrung zu holen, um zu korrigieren, scheint mir nicht richtig. Ich würde zu einer Zusatzurkunde tendieren. Die Frage ist: Kann die Korrektur des offensichtlich unrichtigen Schreibfehlers durch den Notar erfolgen? oder muss die Erblasserin das selber erklären? Und müsste diese Urkunde dann auch in die amtliche Verwahrung? oder würde ein Mitteilung an das ZTR reichen?