Schreibfehler im hinterlegten Testament

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Ramona A.
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#1

16.04.2019, 19:40

Hallo,
wir haben von zwei Wochen ein notarielles Einzeltestament beurkundet. Es wurde inzwischen in die amtliche Verwahrung gegeben und beim ZTR gemeldet.
Im Testament hat die Erblasserin zwei vorhergehende Testamente widerrufen und dann ein neues Testament errichtet.
Jetzt meldet sie sich und weist darauf hin, dass beim Widerruf der Testamente ein Schreibfehler vorhanden ist. Die Urkundenummer ist richtig benannt, allerdings ist das Urkundsdatum aufgrund eines Zahlendreiers offensichtlich falsch.
Sie besteht darauf, dass dieser Fehler berichtigt wird. Ich meine zwar, dass durch die richtige UR-Nr. die Urkunde hinreichend definiert ist, da die Mdtin aber einen Erbstreit mit ihrer durch das Testament enterbten Tochter befürchtet, will sie die Korrektur unbedingt.
Ich weiß jetzt aber ehrlich nicht, wie ich das angehen soll. Die Urkunde aus der amtlichen Verwahrung zu holen, um zu korrigieren, scheint mir nicht richtig. Ich würde zu einer Zusatzurkunde tendieren. Die Frage ist: Kann die Korrektur des offensichtlich unrichtigen Schreibfehlers durch den Notar erfolgen? oder muss die Erblasserin das selber erklären? Und müsste diese Urkunde dann auch in die amtliche Verwahrung? oder würde ein Mitteilung an das ZTR reichen?
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Lovis
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#2

16.04.2019, 21:06

Hallo! Den Fall hatten wir auch einmal. Wir haben eine Nachtragsurkunde errichtet und diese im verschlossenen Umschlag zum verwahrten Testament eingereicht. Das ZTR wurde nicht benachrichtigt, da es sich nicht um eine Verfügung handelt. Dafür wird im Übrigen erneut eine Verwahrungsgebühr fällig; das haben unsere Beteiligten aber in Kauf genommen. Viele Grüße
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#3

17.04.2019, 07:08

So etwas hatte ich mir schon gedacht. War das dann eine Eigenurkunde des Notars oder eine Erklärung durch den Erblasser?
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Lovis
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#4

17.04.2019, 07:38

Wir haben eine Eigenurkunde erstellt, da es einen Erbvertrag mit 3 Beteiligten betraf.

Alternativ kann die Testierende auch eine von euch vorformulierte Berichtigung privatschriftlich aufsetzen und ihr reicht diese im verschlossenen Briefumschlag zum Gericht (wie beim nachträglich benannten Testamentsvollstrecker).
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Ramona A.
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#5

17.04.2019, 09:53

DANKE
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