Erbscheinsantrag durch Minderjährigen

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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-Leni-
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#1

12.02.2019, 15:29

Hallo zusammen,
was ist zu beachten beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, wenn ein Minderjähriger Erbe geworden ist? Lässt man die sorgeberechtigten Eltern auftreten und die Eidesstattliche Versicherung erklären? Ist ggf. noch eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig?
Ich hatte diesen Fall noch nicht :/
Vielen Dank für eure Hilfe!
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

12.02.2019, 16:12

-Leni- hat geschrieben:
12.02.2019, 15:29
Lässt man die sorgeberechtigten Eltern auftreten und die Eidesstattliche Versicherung erklären?
Ja. Die sorgeberechtigten Eltern haben die Erklärung im eigenen Namen abzugeben.
-Leni- hat geschrieben:
12.02.2019, 15:29
Ist ggf. noch eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig?
Nein. Es liegt ja kein Rechtsgeschäft vor.
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-Leni-
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#3

13.02.2019, 08:12

Vielen Dank!
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

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