Erbscheinsverfahren / kein rechtliches Interesse?
Verfasst: 01.02.2019, 16:19
Hallo Zusammen,
mein erster Beitrag in diesem Forum und ich hoffe auf Eure Mithilfe.
Folgender Sachverhalt:
Es geht um die Erteilung eines Fremdrechtserbscheins.
Die Alleinerbin konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht unser Büro aufsuchen und hat mit unserer Unterstützung die Erbscheinsverhandlung vor einem deutschen Konsularbeamten unterzeichnet.
In der Erbscheinsverhandlung hat die Antragstellerin beantragt, den Fremdrechtserbschein zu Händen der Notarin ... zu erteilen.
Ferner wurde eine Vollmacht an die Notarin erteilt, die Erbscheinsverhandlung zu ergänzen, zu berichtigen, den Antrag zurückzunehmen sowie Rechtsmittel einzulegen.
Wir haben nunmehr die Ausfertigung der ERbscheinsverhandlung dem Amtsgericht mit der Bitte, den ERbschein zu erteilen und uns zu übersenden.
Der Richter nimmt nunmehr wie folgt Stellung
"kann ihre Bitte um Zusendung eines ERbscheins nicht entsprochen werden, da ein rechtliches Interesse nicht erkennbar ist. Sollten Sie am vorliegenden Verfahren beteiligt werden sollen, so bedarf es der Vorlage einer Vollmacht der Antragstellerin."
Aus meiner Sicht ist doch keine Vollmacht nötig? Der Antrag und die BEvollmächtigung sind doch da - Versteht das einer von Euch?
Lieben Dank für Eure Hilfe
mein erster Beitrag in diesem Forum und ich hoffe auf Eure Mithilfe.
Folgender Sachverhalt:
Es geht um die Erteilung eines Fremdrechtserbscheins.
Die Alleinerbin konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht unser Büro aufsuchen und hat mit unserer Unterstützung die Erbscheinsverhandlung vor einem deutschen Konsularbeamten unterzeichnet.
In der Erbscheinsverhandlung hat die Antragstellerin beantragt, den Fremdrechtserbschein zu Händen der Notarin ... zu erteilen.
Ferner wurde eine Vollmacht an die Notarin erteilt, die Erbscheinsverhandlung zu ergänzen, zu berichtigen, den Antrag zurückzunehmen sowie Rechtsmittel einzulegen.
Wir haben nunmehr die Ausfertigung der ERbscheinsverhandlung dem Amtsgericht mit der Bitte, den ERbschein zu erteilen und uns zu übersenden.
Der Richter nimmt nunmehr wie folgt Stellung
"kann ihre Bitte um Zusendung eines ERbscheins nicht entsprochen werden, da ein rechtliches Interesse nicht erkennbar ist. Sollten Sie am vorliegenden Verfahren beteiligt werden sollen, so bedarf es der Vorlage einer Vollmacht der Antragstellerin."
Aus meiner Sicht ist doch keine Vollmacht nötig? Der Antrag und die BEvollmächtigung sind doch da - Versteht das einer von Euch?
Lieben Dank für Eure Hilfe