Hallo Zusammen,
folgende Frage:
Beurkundet wurde ein Schenkungsversprechen.
Die Vorbemerkung lautet "Ergänzend zum Erbvertrag vom .... vereinbaren die Vertragsbeteiligten..."
Meine Frage ist, ob wir die Urkunde dem ZTR anzeigen und beim Nachlassgericht auch hinterlegen müssen?
Grds. ist es ja eine Verfügung auf den Todesfall und wäre meiner Meinung nach anzuzeigen?
Ich freue mich auf Eure Rückmeldung.
Schenkungsversprechen
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Auch bei Gericht einreichen? Gibt es darüber ein Vorschrift?
Lieben Dank!
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