Erbschein --> welche Quote?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
Antworten
Hokulani
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 01.10.2018, 21:12
Beruf: Notarfachangestellte
Software: AnNoText

#1

15.11.2018, 21:50

Guten Abend zusammen.

Ich habe folgendes Problem:

Ich soll einen Erbscheinsantrag vorbereiten. Das Eröffnungsprotokoll eines privatschriftlichen Testaments liegt vor:

Oma ist gestorben. Erben werden die 2 Söhne "zu gleichen Teilen" (Formulierung im Testament). Weiter steht im Testament, dass Sohn 1) den Schmuck... das Bild usw. erhält.. Sohn 2) soll die Briefmarkensammlung, die Uhr usw.. erhalten..
Dann verfügt Mama weiter, dass die Kunstsammlung unter beiden aufgeteilt werden soll.
U.a. ist das Erbe mit einem Vermächtnis beschwert: Enkelin bekommt ein Haus. Dazu wird ein Erbschein benötigt..

Jetzt will Sohn 1 den Erbschein beantragen..
Wie beantrage ich den? Zu je 1/2 oder einen Gemeinschaftlichen Erbschein?
Wo kann ich nachlesen was jetzt am besten zu machen ist?

Liebe Grüsse
larifari
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 17.12.2014, 10:52
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

16.11.2018, 06:10

Nach der Formulierung in dem privatschriftlichen Testament würde man wohl einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, der die beiden Söhne als Erben zu je 1/2 Anteil ausweist, weil verfügt wurde, dass sie "zu gleichen Teilen" erben sollen. Nach § 352a Abs. 2 S. 2 FamFG könnte aber auch ein gemeinschaftlicher Erbschein ohne Quote beantragt werden. In der Kommentarliteratur zu § 352/352a FamFG oder auch im Internet solltest Du hierzu fündig werden.
Antworten