ich benötige mal eine Formulierungshilfe, bislang habe ich noch nicht so recht etwas gefunden. Folgender Sachverhalt:
Tochter 1 beauftragte uns nach dem Tod der Mutter mit der Testamentseröffnung des gemeinschaftlichen Testamentes ihrer Eltern. Der Vater war bereits 2015 verstorben. Die Schwester, also Tochter 2, bereits 2006, ohne Abkömmlinge.
2017 verstarb nun auch die Mutter unserer Mandantin und das Testament wurde eröffnet.
Danach beantragten wir die Grundbuchberichtigung, wonach die überlebende Tochter 1 als neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden sollte.
Wir bekamen eine Zwischenverfügung vom Grundbuchamt, mit folgendem Wortlaut:
.Grundlage der Grundbuchberichtigung ist nach §35 GBO u. a. ein eröffnetes notarielles
Testament. Hier liegt das eröffnete not. Testament vom ….. vor. Dieses allein ist
jedoch nicht Grundlage der Gesamtrechtsnachfolge.
Die Miterbin XY ist vorverstorben.
Die testamentarischen Anordnungen sind nach den Regeln des §2069 BGB zu überprüfen.
Die Erbeinsetzung der benannten Kinder der Erblasserin ist auf das Vorhandensein weiterer
Kinder i. S. der test. Anordnung zu prüfen.
Aus diesen Gründen kann im Rahmen des §35 GBO die Gesamtrechtsnachfolge nur durch
die Vorlage eines Erbscheins erbracht werden.
Sie reichen daher einen entsprechenden Erbschein nach; Form §29 GBO
So. Nun leben die Eltern ja inzwischen auch nicht mehr, so dass die Schwester ja den Erbschein beantragen muss.
Ich weiß nur nicht, wie ich das formulieren soll....
Ich hätte jetzt so angefangen:
Nach dem üblichen URkundseingang usw.
Die Erblasserin war nicht verheiratet.
Abkömmlinge sind nicht vorhanden.
Die Erblasserin hat nicht adoptiert.
Gesetzliche Erben der Erblasserin sind geworden:
1) die Mutter der Erblasserin, AB, geb. am ….., verstorben am ...2017 zu 1/2
2) der Vater der Erblasserin, CD, geb. am ….., verstorben am 2015 zu 1/2
Außer den vorgenannten, mittlerweile verstorbenen Personen sind und waren keine weiteren Personen vorhanden, durch die der Erbteil gemindert würde, oder durch die die gesetzlichen Erben von der Erbschaft ausgeschlossen würden.
Die Erblasserin hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen.
Es ist damit gesetzliche Erbfolge eingetreten.
Ein Rechtsstreit über das Erbrecht ist nicht anhängig.
Unter Bezugnahme auf die als Anlage überreichten:
a) Sterbe- und Heiratsurkunde der Erblasserin
b) Sterbeurkunden der Erben
beantrage ich:
einen Erbschein aufgrund der eingetretenen gesetzlichen Erbfolge gemäss den vorstehenden Erbanteilen
zu Händen des Notars zu erteilen und die Kostenrechnung mir, der Erschienenen, zustellen zu wollen.
Was meint ihr? Habt ihr noch Tipps?
Vielen Dank im Voraus...
Kiwi