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Erbanteile???

Verfasst: 22.08.2018, 17:24
von noto-fee
Hallo zusammen,

ich bin etwas verwirrt.

Wir sollen hier einen Erbscheinsantrag beurkunden. Verstorben ist Bruder X. Die Eltern sind bereits vorverstorben. Ebenso eine Schwester. Die Schwester wurde gemäß Erbschein von ihrem Ehemann und drei Kindern beerbt. Geht der Anteil der verstorbenen Schwester jetzt auf alle ihren Erben gemäß dem Erschein über oder nur auf ihre Abkömmlinge?

Liebe Grüße,
noto-fee

Re: Erbanteile???

Verfasst: 23.08.2018, 08:37
von ...
Wenn die Schwester vorverstorben ist, dann ist sie nicht erbfähig (§1923 I BGB). An Ihre Stelle treten ihre Abkömmlinge (§1925 III 1 i.V.m. §1924 III BGB). Der Ehemann der Schwester hat kein gesetzliches Erbrecht.

Re: Erbanteile???

Verfasst: 23.08.2018, 12:55
von noto-fee
:thx