erst Grundbuchberichtigung dann Kaufvertrag?

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Stromberg
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#1

17.08.2018, 15:53

Guten Tag,

eine Erbengemeinschaft will ein Hausgrundstück verkaufen. Der Käufer finanziert den Kaufpreis nicht.
Muss ich vor Umschreibung eine Grundbuchberichtigung beim Grundbuchamt beantragen?
Ich meine, nur wenn der Käufer eine Finanzierungsgrundschuld eintragen lassen will...


Danke
Martin Filzek
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#2

17.08.2018, 17:09

Für den Gutglaubensschutz wäre es am sichersten, den Grundbuchberichtigungsantrag mit in den Kaufvertrag aufzunehmen, wo er nach überwiegender Mng. (siehe statt vieler Notarkasse München, Streifzug durch das GNotK, 12. Aufl. 2017, Rn. 2450 m.w.N. = in 11. Aufl. Rn.1796 b) auch als gegenstandsgleich (da zur sicheren Durchführung des Kaufvertrags dienend) angesehen wird (a. A. neuerdings LG Magdeburg NotBZ 2017, 116 mit Anm. Otto, Ländernotarkasse NotBZ 2016, 337, Harder NotBZ 2015, 321, 328 f.). Vgl. auch §§ 39, 40 GBO.
Theoretisch möglich wäre der Weiterverkauf auch ohne Voreintragung.
Gerichtskosten würden für die erste Grundbuchberichtigung binnen bestimmer Frist (2 Jahre nach dem Erbfall) ja auch nicht anfallen. Wenn die Frist um ist, wären die Mehrkosten gegen die erhöhte Sicherheit, vielleicht in Absprache mit den Beteiligten, abzuwägen (oder nach anderer Ansicht dürfte der Notar selbst den sichersten Weg wählen? str.).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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