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Erbscheinsantrag welches Gericht?

Verfasst: 03.08.2018, 15:04
von Stromberg
Guten Tag,

ich bräuchte ziemlich schnell Hilfe von Euch, Entschuldigung.....

Es muss ein Erbscheinsantrag gestellt werden beim AG Nachlassgericht Berlin-Mitte. Eine Nachfrage hat ergeben, dass die dort so überlastet sind, dass wir vor einem Jahr nicht mit einem Erbschein rechnen können. Man hat mir - mehr oder weniger beim Auflegen des Hörers - gesagt, ich könne das auch beim Nachlassgericht hier im Bezirk des Notars machen. Geht das?

Danke

Re: Erbscheinsantrag welches Gericht?

Verfasst: 03.08.2018, 15:31
von ...
Den Erbschein kann nur das Nachlassgericht erteilen. Man kann sich nicht wahllos das Gericht im Bezirk des Notars aussuchen. Wenn das AG Berlin-Mitte zuständig ist, dann muss man die dortigen Bearbeitungszeiten in Kauf nehmen.

Das Gericht am Wohnort des Antragstellers kann nur ggf. (im Wege der Rechtshilfe) den Erbscheinsantrag aufnehmen. Aber den Erbscheine erteilen tut es nicht.

Re: Erbscheinsantrag welches Gericht?

Verfasst: 03.08.2018, 16:01
von Stromberg
Gut, dann muss ich das wohl akzeptieren bzw. die Erben.

Vielen Dank und schönes Wochenende.

Re: Erbscheinsantrag welches Gericht?

Verfasst: 03.08.2018, 16:05
von CeNedra
Vielleicht meinte sie, dass man beim Notar auch einen Erbschein beantragen kann. Ist etwas teuerer, als beim Nachlassgericht, man bekommt aber schneller einen Termin und wird dazu auch noch beraten. Der Notar nimmt den Antrag auf und die eidesstattliche Versicherung ab. Ob man dann schneller einen Erbschein bekommt, ist nochmals was anderes, vielleicht hat man Glück, dass es schneller geht, wenn der Notar schon alles vorbereitet hat. Vor allem muss man dann nicht auf einen Termin beim Nachlassgericht warten.