Erbauseinandersetzung mit Betreutem

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Josch95
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#1

19.07.2018, 11:18

Hallo,

ich hätte folgendes Problem,
angemeldet wurde eine Erbauseinandersetzung mit 5 Personen (alle Geschwister).
Eine der Beteiligten wird von einem Steuerberater vertreten der laut Betreuerausweis die Vermögenssorge für die Betreute innehält. Meine Frage ist nun umfasst die Vermögenssorge auch die Erbauseinandersetzung dahingehend, dass eines der im Nachlass befindlichen Grundstücke an eine Miterbin gegen Herauszahlung eines Abfindungsbetrages übergeben wird ?

Das ich nachträglich die Genehmigung des Betreuungsgerichts benötige ist keine Frage, jedoch frage ich mich ob ich den Vertrag als teilweise Erbauseinandersetzung oder besser als Kaufvertrag zwischen der EG und der Miterbin gestalten soll.

Vielen Dank im Voraus
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

19.07.2018, 11:47

Josch95 hat geschrieben:
Das ich nachträglich die Genehmigung des Betreuungsgerichts benötige ist keine Frage, jedoch frage ich mich ob ich den Vertrag als teilweise Erbauseinandersetzung oder besser als Kaufvertrag zwischen der EG und der Miterbin gestalten soll.
Das kommt darauf an was gewollt ist.
Ich gehe mal davon aus, dass ein Auseinandersetzungsvertrag gewünscht ist. Anderenfalls würde der Kaufpreis in voller Höhe als Surrogat der Erbengemeinschaft zustehen (§2041 BGB). damit bliebe die gesamthänderische Bindung bestehen. Dann müsste man noch einen Auseinandersetzungsvertrag bzgl. des Surrogats schließen. Dieser würde zwar keine notariellen Beurkundung erfordern, aber man bräuchte eine weitere betreuungsgerichtliche Genehmigung.

Daher dürfte es zweckmäßig sein einen Auseinandersetzungsvertrag dahingehend zu schließen, dass das Eigentum von der EG auf die eine Miterbin übertragen wird und im Gegenzug die anderen Miterben jew. einen Betrag X erhalten.
Josch95 hat geschrieben:
Meine Frage ist nun umfasst die Vermögenssorge auch die Erbauseinandersetzung dahingehend, dass eines der im Nachlass befindlichen Grundstücke an eine Miterbin gegen Herauszahlung eines Abfindungsbetrages übergeben wird ?
Das ist meines Wissens nach strittig. Es gibt Gerichte die für Erbschaftsangelegenheiten einen besonderen Aufgabenkreis erteilen. Es empfiehlt sich m.E. beim zuständigen Betreuungsgericht nachzufragen, wie das dort gehandhabt wird.
Josch95
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#3

19.07.2018, 14:07

:thx
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