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Muss der Vertrag im Testamentsregister regristriert werden?

Verfasst: 25.06.2018, 11:15
von Himmelskoerper
Hallo.

Wir haben hier einen Erb-, Pflichtteilsverzichts- und Pflichtteilsergänzungsanspruchsverzicht beurkundet, ganz knapp und kurz gehalten. Vom einem Notarkollegen vorgegeben.

JEtzt sitze ich davor und weiß nicht, ob ich das im ZTR regristriern muss. Im Vertragstext seht nichts weiter.
Es müssen noch nur notarielle Urkunden eingetragen werden, die in besondere amtlicher Verwahrung gebracht werden, oder sehe ich das falsch??

Ganz liebe Grüße

Re: Muss der Vertrag im Testamentsregister regristriert werd

Verfasst: 25.06.2018, 13:29
von ...
§34a BeurkG i.V.m §78d II BNotO.

Da ein Erbverzicht enthalten ist, wäre eine Übermittlung notwendig.