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Anfechtung Annahme Erbschaft durch RA od. Notar?

Verfasst: 31.05.2018, 11:07
von Birne
Hallo ihr Lieben :wink1

Zu folgendem Sachverhalt zermatsche ich mir gerade meine Birne :pfeif :mrgreen:

- Mdtin hat Erbe ihres Onkels ausgeschlagen
- Erbschaft ist auf ihre drei minderjährigen Kinder übergegangen,
- getrenntlebender Kindesvater hat keine Zuarbeit geleistet hat hinsichtlich seiner Zustimmung zur Ausschlagung
- Erbe ist überschuldet und
- Frist für Erbausschlagung ist abgelaufen

Wir haben zunächst einen Antrag auf Erlass einer einstw. Anordnung gestellt, dass Mdtin hinsichtlich der Ausschlagung der Erbschaft, hilfsweise der Anfechtung der Annahme der Erbschaft, die elterliche Sorge allein überträgt bekommt.
Dem Beschluss wurde entsprochen und liegt uns nun vor.

Kann nunmehr die Anfechtung der Annahme der Erbschaft über uns durch einen entsprechenden Antrag beim Nachlassgericht eingereicht werden? Oder muss die Mdtin einen Notar damit beauftragen?

Leider bin ich dazu nicht wirklich fündig geworden :-?

Ich hoffe auf eure Mithilfe ;)

Gruß von der Birne :wink1

Re: Anfechtung Annahme Erbschaft durch RA od. Notar?

Verfasst: 31.05.2018, 11:33
von ...
Die Anfechtung ist nach §1955 i.V.m. §1945 BGB zur Niederschrift des Nachlassgerichtes oder in öffentlich beglaubigter Form zu erklären.

Eine Vollmacht zur Ausschlagung bedürfte damit min. der Form der notariellen Unterschriftsbeglaubigung.

Re: Anfechtung Annahme Erbschaft durch RA od. Notar?

Verfasst: 31.05.2018, 12:41
von Birne
Vielen Dank für deine Antwort ;)