Hallo ihr Lieben
Zu folgendem Sachverhalt zermatsche ich mir gerade meine Birne
- Mdtin hat Erbe ihres Onkels ausgeschlagen
- Erbschaft ist auf ihre drei minderjährigen Kinder übergegangen,
- getrenntlebender Kindesvater hat keine Zuarbeit geleistet hat hinsichtlich seiner Zustimmung zur Ausschlagung
- Erbe ist überschuldet und
- Frist für Erbausschlagung ist abgelaufen
Wir haben zunächst einen Antrag auf Erlass einer einstw. Anordnung gestellt, dass Mdtin hinsichtlich der Ausschlagung der Erbschaft, hilfsweise der Anfechtung der Annahme der Erbschaft, die elterliche Sorge allein überträgt bekommt.
Dem Beschluss wurde entsprochen und liegt uns nun vor.
Kann nunmehr die Anfechtung der Annahme der Erbschaft über uns durch einen entsprechenden Antrag beim Nachlassgericht eingereicht werden? Oder muss die Mdtin einen Notar damit beauftragen?
Leider bin ich dazu nicht wirklich fündig geworden
Ich hoffe auf eure Mithilfe
Gruß von der Birne
Anfechtung Annahme Erbschaft durch RA od. Notar?
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- Kennt alle Akten auswendig
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- Beruf: Rpfl.
- Wohnort: Niedersachsen
Die Anfechtung ist nach §1955 i.V.m. §1945 BGB zur Niederschrift des Nachlassgerichtes oder in öffentlich beglaubigter Form zu erklären.
Eine Vollmacht zur Ausschlagung bedürfte damit min. der Form der notariellen Unterschriftsbeglaubigung.
Eine Vollmacht zur Ausschlagung bedürfte damit min. der Form der notariellen Unterschriftsbeglaubigung.