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elterliche Sorge nach Tod der Eltern

Verfasst: 19.04.2018, 10:22
von Stromberg
Guten Morgen,

Eltern, die außer ihrem gemeinsamen Kind keine weiteren Verwandten haben, wollen verfügen, dass ihr Kind in die Obhut von ....... nach einem eventl. gemeinsamen Tod kommen soll.

Ich habe in der Vergangenheit einmal eine solche Urkunde gehabt, die ich in "Verhandlungsform" entworfen habe. Reicht eigentlich auch eine Unterschriftsbeglaubigung?


Danke und Gruß

Re: elterliche Sorge nach Tod der Eltern

Verfasst: 19.04.2018, 11:56
von ...
Dies dürfte eine Verfügung von Todes wegen im Sinne des §1777 III BGB sein. Insofern sind die Voraussetzungen für Testamente maßgeblich.