Erbschein wird zurückgezogen
Verfasst: 10.03.2018, 12:50
Hallo,
im Jahre 1991 wurde ein Erbschein durch unser Büro beantragt und auch erlassen. Die Erbfolge war einfach. Die Mutter ist verstorben, der Vater galt im Krieg als vermisst und wurde für tot erklärt. Es gab zwei Söhne, auf die auch der gemeinschaftliche Erbschein ausgestellt wurde. Der Erbschein war erforderlich, weil die Mutter Grundbesitz hatte.
Jetzt im März 2018 erklärt das Nachlassgericht, es sei ein Erbvertrag aufgetaucht, der eine andere Erbfolge beinhaltet. Der seinerzeit erteilte Erbschein sein falsch und würde eingezogen. Wir haben die Schreiben an die Erben nur per Kenntnisnahme bekommen, die Erben werden sich wahrscheinlich nächste Woche melden und werden wissen wollen, was zu tun ist. Den Erbvertrag haben wir nicht in Kopie bekommen.
Was mich zunächst irritiert, ist die Kürze der Frist für die Erben. Sie haben eine Woche Zeit zur Stellungnahme. Ist die Stellungnahmefrist tatsächlich so kurz? Wahrscheinlich kann man den Erben ja nur raten, erst mal der Einziehung zu widersprechen, denn es wird doch dann auf eine Auseinandersetzung mit dem gemäß Erbvertrag benannten Erben -wer immer das sein mag- hinauslaufen. Wenn der Grundbesitz verwertet wurde -wovon ich mal ausgehe- dann müssten die Erben den neuen Erben ja in Geld entschädigen.
Hatte jemand schon einmal einen solchen Fall?
Dann noch eine weitere Frage. Wir sind ja ein Anwaltsnotariat und haben seinerzeit den Erbschein beantragt. Dürften wir die Erben jetzt in einem solchen Verfahren als Anwälte vertreten, wenn es auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinausläuft?
im Jahre 1991 wurde ein Erbschein durch unser Büro beantragt und auch erlassen. Die Erbfolge war einfach. Die Mutter ist verstorben, der Vater galt im Krieg als vermisst und wurde für tot erklärt. Es gab zwei Söhne, auf die auch der gemeinschaftliche Erbschein ausgestellt wurde. Der Erbschein war erforderlich, weil die Mutter Grundbesitz hatte.
Jetzt im März 2018 erklärt das Nachlassgericht, es sei ein Erbvertrag aufgetaucht, der eine andere Erbfolge beinhaltet. Der seinerzeit erteilte Erbschein sein falsch und würde eingezogen. Wir haben die Schreiben an die Erben nur per Kenntnisnahme bekommen, die Erben werden sich wahrscheinlich nächste Woche melden und werden wissen wollen, was zu tun ist. Den Erbvertrag haben wir nicht in Kopie bekommen.
Was mich zunächst irritiert, ist die Kürze der Frist für die Erben. Sie haben eine Woche Zeit zur Stellungnahme. Ist die Stellungnahmefrist tatsächlich so kurz? Wahrscheinlich kann man den Erben ja nur raten, erst mal der Einziehung zu widersprechen, denn es wird doch dann auf eine Auseinandersetzung mit dem gemäß Erbvertrag benannten Erben -wer immer das sein mag- hinauslaufen. Wenn der Grundbesitz verwertet wurde -wovon ich mal ausgehe- dann müssten die Erben den neuen Erben ja in Geld entschädigen.
Hatte jemand schon einmal einen solchen Fall?
Dann noch eine weitere Frage. Wir sind ja ein Anwaltsnotariat und haben seinerzeit den Erbschein beantragt. Dürften wir die Erben jetzt in einem solchen Verfahren als Anwälte vertreten, wenn es auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinausläuft?