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Erbscheinsantrag einziger Erbe nicht geschäftsfähig

Verfasst: 20.02.2018, 14:06
von Stromberg
Guten Tag,

ich soll einen Erbscheinsantrag einreichen. Der einzige Erbe ist in der Psychiatrie und nicht geschäftsfähig. Es gibt keinen Betreuer, nur einen Bevollmächtigten, der meint, mit seiner ihm privatschriftlich erteilten Vollmacht den Erbschein beantragen zu können. Ich glaube nicht, dass das geht.

Was kann ich machen?


Danke und Gruß

Re: Erbscheinsantrag einziger Erbe nicht geschäftsfähig

Verfasst: 20.02.2018, 14:19
von CeNedra
Wer seid denn ihr? Durch den Bevollmächtigten für die Antragstellung beauftragt? Ist eure Beauftragung von der Vollmacht des Erben umfasst? Wurde die Vollmacht vor dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ausgestellt?

Wenn ihr alle diese Fragen sicher mit Ja beantworten könnt, seid ihr als Anwalt des Erben zur Antragstellung berechtigt.

Kann mir ganz ehrlich nicht vorstellen, dass es keinen gesetzlichen Vertreter gibt? Eigentlich muss der vom Betreuungsgericht bestellt werden. Irgendwie ein komischer Sachverhalt, der mir zu denken geben würde. WAs sagt denn das Nachlassgericht dazu? Vielleicht haben die Angaben zum Betreuer oder ein Az. beim Betreuungsgericht?