Hallo Ihr Lieben,
ich mache für meine Kollegin im Notariat gerade die Krankheitsvertretung.
Ich habe folgende Frage:
Wenn ich die Erbausschlagungsurkunde an das Nachlassgericht schicke, muss ich dann einen extra Antrag oder so stellen? Ich hätte sonst einfach geschrieben "überreiche ich in der Anlage Erbausschlagungsurkunde xxx zu Ihrer weiteren Verwendung". Reicht das? Ich hab absolut keine Ahnung
Antrag bei Erbausschlagung an das Gericht
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wir machen das immer so:
"als Bote übersende ich Ihnen zum Verbleib anliegende Urkunde über eine Erbausschlagungserklärung mit meinem Unterschriftsbeglaubigungsvermerk."
"als Bote übersende ich Ihnen zum Verbleib anliegende Urkunde über eine Erbausschlagungserklärung mit meinem Unterschriftsbeglaubigungsvermerk."