Wohnungsrecht nach Tod
Verfasst: 28.08.2017, 08:20
Guten Morgen,
ein Witwer, der an das gemeinschaftliche Testament gebunden ist, will seiner jetzigen Lebensgefährtin nach seinem Tod ein Wohnungsrecht an seinem Haus einräumen. Soll aber, wie gesagt, erst nach seinem Tod zum Tragen kommen.
ich habe eine Bestellungsurkunde entworfen, komme aber nicht weiter mit der Formulierung, dass die Eintragung des Wohnungsrechtes erst nach seinem Tod greifen soll.
Kann ich in die Urkunde hineinnehmen, dass die Eintragung auf ihren (der Berechtigten) Antrag hin erfolgen kann/soll? Oder müssen die Erben das umsetzen......
Könnt Ihr helfen?
Danke und Gruß
ein Witwer, der an das gemeinschaftliche Testament gebunden ist, will seiner jetzigen Lebensgefährtin nach seinem Tod ein Wohnungsrecht an seinem Haus einräumen. Soll aber, wie gesagt, erst nach seinem Tod zum Tragen kommen.
ich habe eine Bestellungsurkunde entworfen, komme aber nicht weiter mit der Formulierung, dass die Eintragung des Wohnungsrechtes erst nach seinem Tod greifen soll.
Kann ich in die Urkunde hineinnehmen, dass die Eintragung auf ihren (der Berechtigten) Antrag hin erfolgen kann/soll? Oder müssen die Erben das umsetzen......
Könnt Ihr helfen?
Danke und Gruß