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Verzicht auf Pflichtteil

Verfasst: 31.01.2017, 15:56
von Ramona A.
Wir haben folgenden Sachverhalt:
Der Partner unserer Mandantin -sie waren nicht verheiratet- ist gestorben. Es gibt ein notarielles Testament, in dem er sie zu seiner Alleinerbin eingesetzt hat. Wir haben den Erbschein beantragt. Die Mutter des Erblassers, die einzige gesetzliche Erbin, hat unserer Mandantin gegenüber erklärt, sie würde ihr Pflichtteilsrecht nicht geltend machen. Die Parteien verstehen sich wohl sehr gut.
Hier war jetzt die Überlegung, die Mutter trotz des guten Verhältnisses aufzufordern, auf den Pflichtteil in notarieller Urkunde zu verzichten. Was passiert, wenn die Mutter während der Verjährungsfrist verstirbt. Könnten dann ihre Erben den Pflichtteilsanspruch noch geltend machen??

Re: Verzicht auf Pflichtteil

Verfasst: 31.01.2017, 16:31
von paralegal6
wer würde denn die Kosten für die Beurkunung aufkommen wollen?

Re: Verzicht auf Pflichtteil

Verfasst: 31.01.2017, 21:20
von Ramona A.
Wenn die Erbin dadurch Sicherheit erlangt, wird sie es wohl zahlen. Möglicherweise auch die Mutter. Die Parteien verstehen sich ja gut.

Re: Verzicht auf Pflichtteil

Verfasst: 31.01.2017, 21:30
von paralegal6
Ist natürlich schwierig, wenn man die Mutter bittet das auszuschlagen könnte sie es auch falsch verstehen. 3 Jahre ist ja aber auch nicht sooo lange. Hat die Mutter denn noch andere Kinder?
§ 2317 Absatz 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt, dass der Pflichtteilsanspruch sowohl übertragen als auch vererbt werden kann.
Geht es denn um einen großen Nachlass?

Re: Verzicht auf Pflichtteil

Verfasst: 02.02.2017, 11:13
von Segelhoernchen
Muss der Verzicht auf einen (bereits entstandenen) Pflichtteilsanspruch überhaupt beurkundet werden? Ich meine, das ist gar nicht beurkundungspflichtig.