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Erbschein betreuungsgerichtliche Genehmigung?

Verfasst: 13.12.2016, 17:39
von nienot
Hallo :wink2
wir haben hier einen Erbscheinsantrag, der durch einen Beteuer beurkundet wurde. Benötige ich für die Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht die betreuungsgerichtliche Genehmigung?

Re: Erbschein betreuungsgerichtliche Genehmigung?

Verfasst: 13.12.2016, 22:10
von Jeffersonfm
Nach § 1822 nr. 2 BGB dürfte der Betreuer nur für die Ausschlagung eine Genehmigung benötigen. Was meinst du aber damit, dass der Antrag durch den Betreuer beurkundet wurde? Ist der Betreuer = Notar? :kopfkratz