Hinterlegung privatschriftliches Testament

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fury02
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#1

08.11.2016, 15:36

Ich habe jetzt einen Vorgang, der mir so noch nicht wirklich untergekommen ist. Die Mandanten haben uns ihr privatschriftliches Testament in die Hand gedrückt, mit dem Auftrage, es zu hinterlegen. Bisher habe ich dazu immer eine Zusatzurkunde als Verhandlung gemacht, die wurde dann mit dem im gesonderten Umschlag verwahrten Testament zur Hinterlegung eingereicht. Das habe ich jetzt aber nicht, sondern das offene! Testament, die Mandanten wohnen außerhalb und wollen auch nicht noch einmal herkommen, geschweige denn, sich selbst drum kümmern....
Kann ich denn jetzt die Urschrift des Testamentes in einen Umschlag stecken, versiegeln und dieses mit dem Anschreiben gemäß dem Formular des Testamentsregisters an das Gericht schicken?? Wer bekommt den Hinterlegungsschein?
Ich bin mir nicht sicher und die Urschrift eines Testamentes so durch die Gegend schicken, ist mir auch zu heikel...
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NoFaWi
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#2

08.11.2016, 16:00

Hierzu schreibt das Amtsgericht Laufen z.B.:
Ein handschriftliches Testament kann entweder von dem Testator selbst bei dem
Nachlassgericht zur Hinterlegung abgegeben werden oder durch einen Bevollmächtigten.
Die Bevollmächtigung soll folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name und Anschrift des Bevollmächtigten
- Datum der in die amtliche Verwahrung zu gebende letztwillige Verfügung
- Ort und Datum der Vollmachtserteilung
- Unterschrift des Vollmachtgebers
- alle Vornamen des Testators
- Familiennamen des Testators
- Geburtsnamen des Testators
- Geburtsdatum und Geburtsort des Testators (bei größeren Städten wie Berlin, Essen,
Dresden München, Hamburg oder Würzburg bitte auch den Stadtteil angeben und wenn
möglich die Geburtsregisternummer. Am besten es wird eine Kopie der Geburts- oder
Heiratsurkunde vorgelegt oder eine Kopie des Familienbuches.
- Staatsangehörigkeit des Testators
- Name und Vorname des Vaters des Testators
- Name, Vorname und Geburtsname der Mutter des Testators
- genaue Anschrift des Testators
- den Wert des Vermögens des Testators zum Zeitpunkt der Hinterlegung ( bei Immobilien der
Verkehrswert).
- Angabe, wen Kostenrechnung und Hinterlegungsschein übersandt werden soll
Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern muss die
Vollmacht von beiden Testatoren erteilt werden und die oben genannten persönlichen Angaben zu
beiden Testatoren enthalten.

Dies hilft Dir hoffentlich weiter.
fury02
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#3

09.11.2016, 08:04

DANKE
Eine Frage noch: Wie läuft es denn dann mit dem Testamentsregister? Muss ich die machen oder das Gericht?
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NoFaWi
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#4

09.11.2016, 09:29

Meldung ZTR=>Aufgabe des Gerichts
fury02
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#5

09.11.2016, 09:51

:thx
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