Hallo,
Ich soll einen Erbscheinsantrag vorbereiten (gesetzliche Erbfolge) und bin mir unsicher: Die Erblasserin ist 2007 verstorben, war verheiratet und hatte keine Kinder. Eltern sind auch schon tot. Es gibt aber Geschwister. Soweit so gut.
Allerdings ist der Ehemann ein Jahr später auch gestorben (hatte keine Kinder). Die Geschwister der Erblasserin benötigen nun den Erbschein nach ihrer Schwester. Bekommen sie nun alles weil der Mann ja auch schon tot ist oder bekommen sie nur die Hälfte und wir müssen noch rausfinden wer Erbe des Ehemannes ist bezüglich der anderen Hälfte?
Erbscheinsantrag Erbanteil
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Nein, die Geschwister der Ehefrau bekommen nicht alles. Wie hoch der Erbteil des Ehemannes und der Geschwister ist, hängt davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben.
Die Erben des Ehemannes brauchst Du nicht zwingend zu ermitteln. Nur dürften die Gewister mit einem gemeinschaftlichen Erbschein, der sie und den verstorbenen Ehemann als Miterben ausweist, nicht so richtig etwas anfangen können. Deshalb sollten (müssen) auch die Erben des Ehemannes ermittelt werden. Von einem dieser Miterben ist dann auch ein (ggfs. separater) Erbscheinsantrag nach dem Ehemann zu stellen.
Die Erben des Ehemannes brauchst Du nicht zwingend zu ermitteln. Nur dürften die Gewister mit einem gemeinschaftlichen Erbschein, der sie und den verstorbenen Ehemann als Miterben ausweist, nicht so richtig etwas anfangen können. Deshalb sollten (müssen) auch die Erben des Ehemannes ermittelt werden. Von einem dieser Miterben ist dann auch ein (ggfs. separater) Erbscheinsantrag nach dem Ehemann zu stellen.