Hallo zusammen,
ich soll hier den Entwurf eines gemeinschaftliches Testament fertigen. Die Eheleute setzen sich zu alleinigen Erben ein, Schlusserben sollen die beiden gemeinsamen Kinder sein.
Der Sohn erhält jetzt bereits zu Lebzeiten durch Übertragungsvertrag ein Grundstück von seinen Eltern. Die Tochter soll ebenfalls ein Grundstück erhalten, allerdings erst nach dem Tode der Eltern. Habe jetzt daran gedacht, eine Teilungsanordnung in das Testament aufzunehmen, dass für den Schlusserbfall eine Teilungsanordnung dahingehend getroffen wird, dass die Tochter das Grundstück XY zu Alleineigentum erhält. Der verbleibende Nachlass würde dann ja wieder zu gleichen Teilen an die Kinder gehen.
Ist mein Gedankengang so richtig oder hat jemand einen anderen Vorschlag?
Habe leider auch so gar keine richtigen Formularbücher für Erbrecht.
Liebe Grüße,
noto-fee
Teilungsanordnung über nur ein Grundstück?
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Was ist denn von den Erblassern gewollt? Wollen Sie beide Kinder gleich bedenken oder soll einer von Ihnen mehr bekommen? Bei der Teilungsanordnung müsste evtl. eine Ausgleichung durch die Tochter erfolgen, wenn das Grundstück, das ihr vermacht wird, wertmäßig höher ist, als ihre Erbquote. Das wäre beim Vorausvermächtnis nicht so.