wer muss Erbe ausschlagen?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Stromberg
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#1

16.03.2016, 13:44

Ich bitte um Eure Hilfe:

Die adoptierte Tochter des Mandanten ist verstorben. Mandant will Erbe ausschlagen sowie auch der Sohn der Verstorbenen.
Nun hat die Verstorbene noch Geschwister, nämlich die leiblichen Kinder ihres Adoptivvaters.


Die gesetzliche Erbfolge teilt die Erben ja in 5 Ordnungen ein.
1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers
2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
4. Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
5. Ordnung: entfernte Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge

Auf meinen Fall würde dann doch die 2. Ordnung zutreffen, also müssen auch die Geschwister der Verstorbenen ausschlagen, oder?
Oder muss ich auch die 3. Ordnung beachten, so dass der Adoptivvater UND seine Geschwister ausschlagen müssen (die Eltern sind tot)?


Vielen Dank
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Whoville
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#2

16.03.2016, 14:17

Stromberg hat geschrieben: Mandant will Erbe ausschlagen sowie auch der Sohn der Verstorbenen.
Du hast immer Sachen! :mrgreen:
Erst muss der Sohn der Erblasserin nach der ersten Ordnung ausschlagen. Dann der Vater der Verstorbenen und deren Geschwister nach der zweiten Ordnung. Haben die Geschwister auch noch Kinder, müssen diese auch ausschlagen. Wenn die Verstorbene noch Tante und Onkel hat, dann müssen auch diese noch ausschlagen...
Stromberg
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#3

16.03.2016, 14:35

Du hast immer Sachen! :mrgreen:

Oh Gott, wirklich so schlimm? Jetzt habe ich ein schlechtes Gewissen .......

Aber sehr sehr nett, dass ich trotzdem eine Antwort bekommen ...
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#4

16.03.2016, 14:55

Ne, überhaupt nicht schlimm - so war das gar nicht gemeint! :-) Ich finde das sehr interessant. Öfter mal was Neues! Das bringt Abwechslung!
Stromberg
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#5

16.03.2016, 15:32

wenn Du mir so gut gesonnen bist, wage ich noch eine Frage:

Ist es nicht egal, wer zuerst ausschlägt? Sohn oder Vater? Falls der Sohn zuerst ausschlägt, kommt es ja doch irgendwann zum Vater?
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#6

16.03.2016, 15:40

So egal ist die Reihenfolge nicht. Der Vater erbt ja erst, nachdem der Sohn ausgeschlagen hat und die Tanten/Onkel dann nach dem Vater. Wenn es nicht anders geht würde ich einen Zusatz aufnehmen, dass der Vater bereits jetzt vorsorglich ausschlägt, für den Fall der Sohn der Erblasserin das Erbe ausschlägt. Richtig sauber ist das aber nicht.
Stromberg
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#7

16.03.2016, 16:03

Ja, das kann ich nachvollziehen.

In meinem Fall ist das so, dass der Vater von einer Inkassofirma (wie gesagt, 20 Jahre keinen Kontakt zur Tochter) Bescheid bekommen hat, dass seine Tochter, die ja verstorben ist, 1.000 € schuldet. Und da er ja das Erbe nicht ausgeschlagen hat, müsste er die Kosten jetzt tragen........
Die Firma weiß natürlich nicht, dass kein Kontakt bestand. Und von dem Sohn weiß die Inkassofirma schon mal gar nichts. Eine nette Dame der Inkassofirma hat jetzt zum Mandanten gesagt, dass er flugs ausschlagen soll (wobei ich meine, dass die 6-Wochenfrist ab Kenntnisnahme des Todes ausreicht).
Wenn ich jetzt nicht Deine Info bekommen hätte, hätte ich jetzt eine Urkunde für den Vater vorbereitet mit dem Hinweis, dass noch ein Sohn existiert, der da und da wohnt und vielleicht noch die Anschriften der weiteren Kinder des Vaters, also der Geschwister des Erblassers.
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#8

16.03.2016, 17:09

Das ist ne blöde Situation. Die Frist beginnt erst mit Kenntnis zu laufen. Der Sohn wird normalerweise zuerst vom Gericht angeschrieben; wenn er ausschlägt, der Vater. Wie lange ist sie denn tot. Hat der Sohn denn schon Post bekommen und ausgeschlagen? Reden die beiden miteinander?
Stromberg
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#9

17.03.2016, 09:02

Guten Morgen,

ja, Opa und Enkel reden miteinander, aber beide leider nicht mit der verstorbenen Erblasserin.

Es liegt lediglich eine Sterbefallanzeige vor, in der der Vater aufgeführt ist. Und über diese Sterbefallanzeige ist auch das Inkassobüro auf den Vater aufmerksam geworden. Hätte der Sohn drin gestanden, hätte sich das Inkassobüro sicherlich an den Sohn zuerst gehalten. Aber diese Firmen sind ja froh, wenn sie überhaupt jemanden finden, von dem sie evtl. Geld bekommen.

Vom geschiedenen Ehemann und auch vom leiblichen Sohn keine Rede.

Ich glaube, um überhaupt jetzt was in Gang zu setzen, werde ich für den Vater die Ausschlagung vorbereiten und die Anschriften der noch in Frage kommenden Personen angeben.

Vielen Dank für alles Geschriebene.
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#10

17.03.2016, 09:21

Bei dem Sachverhalt sicherlich ein guter Plan! :-)
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