Erbausschlagung nach Großmutter

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Stromberg
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#1

25.01.2016, 14:34

Guten Tag,


bräuchte bitte Hilfe bei einer folgenden Erbausschlagung:

Großmutter ist 2015 gestorben, hat einen leiblichen Sohn, der 2013 verstorben ist.
Nach dem Tod des Sohnes (2013) haben die Ehefrau und ihre 3 Kinder nach dem Vater ausgeschlagen.

Jetzt soll nach der Großmutter auch ausgeschlagen werden. Liege ich richtig, wenn ich jetzt wieder die Witwe des 2013 verstorbenen Sohnes und die 3 Kinder ausschlagen lasse, weil das Erbe des verstorbenen Sohnes auf seine Familie fällt? Ich meine nein, da ja das Erbe nach dem Sohn seinerzeit ausgeschlagen wurde und die Witwe mit ihren 3 Kindern jetzt das Erbe nach der Großmutter ja nicht antritt, weil ausgeschlagen.
Oder ist das Erbe nach dem Sohn überhaupt nicht relevant, weil vorverstorben?

Oh bitte, ich brauch Hilfe....
Stromberg
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#2

25.01.2016, 15:26

Oder müssen nur die 3 Kinder, quasi als Ersatzerben nach dem Vater, ausschlagen , aber die Witwe nicht? Kinder sind alle volljährig.-
larifari
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#3

25.01.2016, 19:03

Die drei Enkel sind Erben erster Ordnung, da ihr Vater vorverstorben ist, und müssten ausschlagen (ggfs. für sich und ihre Kinder). Die Witwe hat damit nichts zu tun, es geht ja um den Nachlass ihrer Schwiegermutter.
Stromberg
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#4

26.01.2016, 06:52

Danke larifari, das ist die Antwort, die ich brauche......
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