Guten Morgen zusammen,
meine Kollegin und ich brüten über folgende Frage und haben bisher in unseren Büchern keine passende Antwort bekommen.
Es geht um folgendes:
In einem Testament wurde der Ehemann zu Alleinerbe und Testamentsvollstrecker benannt. Die Tochter der Eheleute hat ein Vorausvermächtnis in der Weise erhalten, dass diese die Apotheke "bekommt".
Wer muss in diesem Falle die Anmeldung an das Handelsregister unterschreiben, die Tochter oder der Ehemann als Testamentsvollstrecker?
Vielen Dank für Eure Hilfe!