Hallo zusammen,
habe hier folgenden Fall:
Die Mutter möchte für ihren minderjährigen Sohn ein befreundetes Ehepaar als Vormund einsetzen. Weitere Bestimmungen will sie nich treffen.
Habe jetzt schon ein wenig in den mir vorliegenden Büchern gelesen. Danach fällt so eine Vormundschaftsbenennung ja unter "Verfügung von Todes wegen".
Meine Frage ist jetzt, muss ich die Original-Urkunde dann auch beim Amtsgericht hinterlegen und die Urkunde im ZTR registrieren? Einen Erben bestimmt die Mutter ja nicht. Sie möchte nur einen Vormund benennen.
Liebe Grüße,
noto-fee
Vormundschaftsbenennung
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Letztwillige Verfügungen hat der Notar beim Gericht zu hinterlegen und bei ZTR zu melden. Dies gilt m.E. auch für die Benennung (nur) eines Vormundes.