Erbvertrag

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Meike69
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#1

01.06.2015, 11:03

Hallo,

wir haben einen Erbvertrag beurkundet. In der Urkunde wurde aufgenommen, dass der Erbvertrag beim Notar verwahrt werden soll. Nun haben sich die Vertragsbeteiligten überlegt, dass der Erbvertrag doch besser beim Nachlasgericht hinterlegt werden soll.

Was muss nun beachtet werden? Reicht es aus, wenn man beim Zentralen Testamentsregister die Meldung der Urkunde dahingehend ändert, dass nun die Ablieferung an das AG erfolgt ist oder muss evtl. sogar eine neue Urkunde durch den Notar gemacht werden, in der die Ablieferung von den Parteien ausdrücklich an das AG gewünscht wird, da in der ersten Urkunde ja vermerkt wurde, dass der Erbvertra beim Notar verbleiben soll? Ich denke die Kosten für die Berichtigungsurkunde könnte man sich doch sicher sparen oder?

Ich habe hierzu nichts in der Rechtssprechung finden können. Ich würde nur die Meldung beim ZTR verändern.

Vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen?

Das wäre toll.
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