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Erbausschlagung bei Unkenntnis und Nachfolgeerbschaft

Verfasst: 13.05.2015, 13:04
von rebru82
Hi Leute,
mal ein ungewöhnlicher Fall. Mandantin kommt her und will das Erbe ausschlagen.

Schwager ist am 24.12. verstorben, alleiniger Erbe ist dessen Bruder, der Bruder (der Ehemann der Mandantin) ist am 31.12 verstorben. Der Ehemann wusste nichts vom Tod des Bruders. Mandantin wusste auch bislang nichts davon. Jetzt kommt Post vom Inkassobüro mit dem Hinweis, sie sei Erbe, daher will sie ausschlagen.

Sie ist ja nicht direkt Erbe nach dem Schwager geworden, sondern nur über den bereits verstorbenen Ehemann. Der Ehemann kann nicht mehr ausschlagen. Die Frage ist, ob sie selbst ausschlagen kann "nach dem Schwager". Das Erbe nach dem Ehemann will sie ja nicht ausschlagen.

Eine Rücksprache mit einer Richterin ergab, dass dies durchaus denkbar ist. Hat da jemand schon Erfahrungen?

EILT übrigens, da die Frist nächste Woche ausläuft.

Re: Erbausschlagung bei Unkenntnis und Nachfolgeerbschaft

Verfasst: 13.05.2015, 13:59
von Jupp03/11
Vielleicht hilft § 1952 BGB weiter.

Re: Erbausschlagung bei Unkenntnis und Nachfolgeerbschaft

Verfasst: 13.05.2015, 14:01
von rebru82
Danke Jupp, ich wusste doch irgendwo mal was gelesen zu haben, nur leider nicht mehr wo.