Testamentsverwahrung

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Margot
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#1

19.03.2015, 20:46

Hallo, liebe Mitstreiter/innen,
da Testamente selten bei uns bisher gemacht wurden, habe ich jetzt ein Problem: Können Testamente beim Notar noch verwahrt werden oder darf das nicht mehr sein??? Eine Kollegin meint, dass ihr Chef der Überzeugung ist, dass Testamente entweder beim AG hinterlegt oder zu Hause verwahrt werden können - n i c h t mehr beim Notar! Habe ich da etwas verpasst???? (Meldung an das Testamentszentralregister versteht sich von selbst.) :vogel

Lieben Dank für Eure Hilfe! Gruß Margot
Martin Filzek
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#2

19.03.2015, 22:34

Du hast zu viele schlechte Krimis im Fernsehen gesehen. Da heißt es immer "Mein Testament liegt beim Notar" und der Notar macht dann später die Testamentseröffnung. Im wirklichen Leben war das wohl spätestens seit 1900 nie möglich, dass ein "normaler" Notar (Ausnahme vielleicht Baden-Württemberg, wo evtl. Notar und Nachlassgericht dieselbe Person waren?) ein Testament verwahrt.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
JensW
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#3

30.03.2015, 11:53

Richtig. Notarielle Testamente müssen zwingend in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichts gegeben werden...
Margot
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#4

30.03.2015, 20:10

:thx :wink1 Lieben Dank für die Antworten. Ein frohes Osterfest und entspannte Feiertage!
Gruß Margot :wink1
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