Vor- und Nacherbschaft - Allgemeine Frage

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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cleo-83
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#1

03.02.2015, 18:51

Hallo,

ich soll ein "Geschiedenen-Testament" vorbereiten, in dem der Erblasser seine beiden Kinder zu Vorerben einsetzt.
Nacherben sollen die Abkömmlinge der Vorerben sein; alternativ die Eltern des Erblassers. Der Nacherbfall soll mit dem Tod des Vorerben eintreten.

Ich stelle mir gerade die Frage, was geschieht, wenn einer der Vorerben vorverstirbt. Wächst der Vorerbenanteil dann dem anderen Vorerben an? Tritt diesbezüglich der Nacherbfall ein? Sind mehrere Vorerben eine Erbengemeinschaft?

Ihr merkt schon, ich bin verwirrt. :kopfkratz :kopfkratz :oops:

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. :thx
nico86
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#2

05.02.2015, 08:34

1.)
Verstirbt der Vorerbe vor dem Erblasser, sind die Nacherben im Zweifel dessen Ersatzerben. Die Nacherben ersetzen den Vorerben und erben direkt vom Erblasser.

2.)
Mehrere Vorerben bilden eine Vorerbengemeinschaft, § 2032 BGB
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
cleo-83
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#3

06.02.2015, 12:55

Hallo,

danke für deine Antwort.

Ich versteh es leider noch immer nicht wirklich. Was passiert, wenn der Erblasser verstirbt, die Vorerben die Erbschaft antreten und dann nur einer der Vorerben verstirbt?
Jupp03/11

#4

06.02.2015, 13:06

Die Vorbereitung eines solchen Testamentes sollte Aufgabe des Notars sein, nicht die einer Angestellten. Die Sache ist gar nicht abschließend durchdacht. Was soll denn passieren, wenn der Nacherbfall eintritt und die Kinder noch minderjährig sind? Nur ein Punkt von vielen.
nico86
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#5

06.02.2015, 16:52

Ich gebe Jupp recht. Das Thema Vor- und Nacherbschaft ist ein sehr komplexes Thema, welches individuell immer anders gestaltet werden muss. Hier sollte sich ein Notar ans Werk machen.

Für dein eigenes Verständnis bzgl. des Eintritts der Nacherbschaft s. § 2106 BGB. Ansonsten muss geschaut werden, was im Erbvertrag oder Testament dazu gesagt wurde, wenn der Fall eintritt, dass einer von mehreren Vorerben verstirbt. Ist hierzu konkret nichts gesagt, könnte womöglich (§ 2106 BGB) die Nacherbschaft teilweise bezogen auf diesen einen Vorerben eingetreten sein. Festlegen will ich mich da aber nicht.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
cleo-83
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#6

06.02.2015, 17:20

Danke für eure Antworten.

Ihr habt schon recht, dass die Erstellung eines solchen Testaments die Aufgabe eines Notars ist. Ich sollte auch "nur" das Grundgerüst stricken und es ihm für den Feinschliff vorlegen. Dabei habe ich mir halt die Frage gestellt, was passiert, wenn ich nichts dazu sage wie im Hinblick auf das Versterben eines Vorerben zu verfahren ist.

Ich habe jetzt einfach die beiden Kinder als Vorerben einesetzt. Als Nacherben habe ich dessen Abkömmlinge bestimmt; ersatzweise die Eltern des Erblassers. Ich habe bestimmt, dass der Nacherbfall erst mit dem Tod des letztversterbenden Vorerben eintreten soll und dass, wenn einer der stirbt, sein Anteil dem anderen Vorerben anwächst.

Ich guck mal was mein Chef daraus macht..... Ich werde berichten :-)

P.S. Für den Fall, dass irgendein Erbe minderjährig sein sollte, habe ich für jeden Erbteil Dauertestamentsvollstreckung vorgesehen.

Ich danke euch erneut für eure Rückmeldungen und wünsche ein schönes Wochenende :-)
Jupp03/11

#7

06.02.2015, 17:24

cleo-83 hat geschrieben:Danke für eure Antworten.

Ihr habt schon recht, dass die Erstellung eines solchen Testaments die Aufgabe eines Notars ist. Ich sollte auch "nur" das Grundgerüst stricken und es ihm für den Feinschliff vorlegen. Dabei habe ich mir halt die Frage gestellt, was passiert, wenn ich nichts dazu sage wie im Hinblick auf das Versterben eines Vorerben zu verfahren ist.

Ich habe jetzt einfach die beiden Kinder als Vorerben einesetzt. Als Nacherben habe ich dessen Abkömmlinge bestimmt; ersatzweise die Eltern des Erblassers. Ich habe bestimmt, dass der Nacherbfall erst mit dem Tod des letztversterbenden Vorerben eintreten soll und dass, wenn einer der stirbt, sein Anteil dem anderen Vorerben anwächst.

das geht nicht.


Ich guck mal was mein Chef daraus macht..... Ich werde berichten :-)

P.S. Für den Fall, dass irgendein Erbe minderjährig sein sollte, habe ich für jeden Erbteil Dauertestamentsvollstreckung vorgesehen.

Ich danke euch erneut für eure Rückmeldungen und wünsche ein schönes Wochenende :-)
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