Gegenstandswert Erbauseinandersetzung, Honorarvereinbarung

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ReLo
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#1

17.10.2014, 14:13

Hallo!

Wir haben hier ein ziemliches Gebührenproblem mit einer anderen Kanzlei... es geht damit los, dass nicht ganz klar ist, wie der Gegenstandswert korrekt zu berechnen ist. Da wir fast nie mit Erbrecht zu tun haben wären wir für Eure Meinungen sehr dankbar:

Der Vater des Mandanten ist verstorben, dann später die Mutter und der Bruder des Mandanten hat als Alleinerbe geerbt. Nun hat unser Mandant seinen Pflichtteil beim Bruder geltend gemacht, wobei hierzu zunächst durch den Bruder ein Nachlassverzeichnis erstellt wurde, da unser Mandant keinerlei Auskünfte oder Angaben zum Erbe der Eltern hatte (keinen Kontakt zur Familie). Nachdem das Verzeichnis erstellt war, hat der Mdt. seinen Anteil (1/4) geltend gemacht und auch erhalten.

1. Wonach würdet Ihr den Gegenstandswert für die RA-Gebühren des Mandanten berechnen?
2. Sind das Eurer Meinung nach ein oder zwei oder gar vier gebührenrechtliche Angelegenheiten?
3. Gibt es hier im Forum jemanden, der Erfahrung mit Honorarvereinbarungen in Erbsachen hat?

Vielen Dank für Eure Antworten und schon jetzt ein schönes Wochenende!
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niva
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#2

17.10.2014, 16:48

1. der Pflichtteil ist dann der Gegenstandswert
2. eine Angelegenheit, weil ihr einen Auftrag bekommen habt, einen Pflichtteil geltend zum machen
3. wenn der Mdt den Pflichtteil jetzt schon erhalten hat, ist es ein wenig zu spät um noch eine Honorarvereinbarung zu treffen. :wink: aber allgemein: was soll bei einer Honorarvereinbarung in einer Erbsache anders sein, als in jeder anderen Sache auch?
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ReLo
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#3

20.10.2014, 11:58

Hallo niva,

der Mandant wurde für die Durchsetzung seiner Erbansprüche von einer anderen Kanzlei vertreten. Von dort werden ihm nun laufend Rechnungen aufgrund einer echt abstrusen Honorarvereinbarung zugeschickt und es wurde angedroht, noch mehr abzurechnen, wobei absolut nicht ersichtlich ist, was noch abgerechnet werden könnte. Ihm kam das alles spanisch vor und nun wollte er gern die Rechnung überprüft wissen - wir sind alle entsetzt, was in der Honorarvereinbarung alles drin :shock: zumal die Vereinbarung wohl auch irgendwie zwischen die Vollmachten "gemuschelt" wurde (aber auf einem gesonderten Blatt) und der Mandant nicht wusste, dass er eine Honorarvereinbarung unterzeichnet hat. Er wurde noch schön über die Berechnung der Gebühren nach RVG aufgeklärt und ist nun aus allen Wolken gefallen.
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