Guten Morgen,
naja mein Morgen scheint es nicht zu sein
Jetzt hab ich eine ganz "blöde" Frage ...
Ich habe gerade einen Erbschein entworfen. Der Vater des Mdten ist verstorben und hat kein Testament hinterlassen.
Somit hat die Witwe 1/2 geerbt und jedes der drei Kinder 1/6 .... oder...?!
Irgendwie steh ich heute morgen auf dem Schlauch
Erbteil
- Tine Dea
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Guten Morgen! Deine Berechnung haut hin! Die restliche Hälfte musst du ja durch die drei Kinder teilen. Und ein Halb durch drei ist 1/6
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Das würde ich so pauschal nicht sagen. Kommt drauf an, ob die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatten oder Gütertrennung vereinbart war.
Bei Zugewinngemeinschaft ist obige Berechnung korrekt.
Bei Gütertrennung erbt die Witwe nur 1/4 und der Rest wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt (§ 1931 Abs. 4 BGB ist hier unerheblich, da mehr als zwei Abkömmlinge vorhanden sind).
S. dazu §§ 1931 Abs. 1, 1371 Abs. 1 BGB
Bei Zugewinngemeinschaft ist obige Berechnung korrekt.
Bei Gütertrennung erbt die Witwe nur 1/4 und der Rest wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt (§ 1931 Abs. 4 BGB ist hier unerheblich, da mehr als zwei Abkömmlinge vorhanden sind).
S. dazu §§ 1931 Abs. 1, 1371 Abs. 1 BGB
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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