Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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leoniemaus5
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#1

02.10.2014, 15:55

Hallo meine Lieben,

mein Chef hat im Jahr 2012 als Testamentsvollstrecker angefangen den Nachlass einer ehemaligen Mandantin von uns zu verwalten und die Sache ist nun beendet. Weiß jemand, ob mein Chef zur Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses an das Nachlassgericht verpflichtet ist? Im Gesetz finde ich dazu nur, dass lt. § 2368 BGB " mit der Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers wird das Zeugnis kraftlos". Heißt das, dass das Zeugnis nicht zum Nachlassgericht zurück geschickt werden muss?

Mein Chef meinte, ich soll mich informieren, ob man es zurückschicken muss und wenn ja, was er dazu noch gegenüber dem Nachlassgericht angeben muss. Ich würde hingehen und denen das einfach zurückschicken und schreiben, dass der Nachlass ordnungsgemäß kraft Amtes verteilt wurde und sich die Angelegenheit erledigt hat.

Hat jemand mit sowas Erfahrung?

Liebe Grüße T
Jupp03/11

#2

02.10.2014, 21:17

Ich gebe im Notariat aus gegebenem Anlass keine fachlichen Beiträge mehr ab.

Aber frag mal deinen Chef, was er mit dem Zeugnis in Zukunft vor hat.
JensW
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#3

08.12.2014, 16:34

Ich würde sagen, sobald das Amt erloschen ist, ist das Testamentsvollstreckerzeugnis zurückzureichen mit dem Hinweis, dass das Amt erloschen ist..
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