Hallo Zusammen,
ich keine mich in Erbsachen überhaupt nicht aus und habe nur eine allgemeine Frage:
Wir vertreten A und wollten B in einer Banken- und Kapitalmarktssache verklagten. Nun stellt sich heraus, dass B seit 2011 verstorben ist.
Das Nachlassgericht übersendet uns einen Erbvertrag und Eröffnungsprotokoll. Im Anschrieb steht drin "Ein Erbschein ist nicht beantragt oder erteilt."
Lt. Ervertrag ist der alleinige Erbe die Ehefrau (C) aber wenn diese nicht Erbe wird, dann sind es D, E und F zu bestimmten Anteilen.
Im Eröffnungsprotokoll steht unteranderem drin, dass niemand zum Termin erschien und die Ladung zur Verfahrensbeschleunigung unterblieb und nicht geboten war. Dann steht weiter unten:
"Die letztwillige Verfügung wurde nach dem Erblasser eröffnet.
geschlossen
Unterschrift Rechtspfleger"
Heißt das jetzt, dass niemand das Erbe angetreten ist? oder ersetzt der Erbvertrag den Erbschein?
Ich danke unterwürfig für die Hilfe.
LG
Mathias
Hilfe in Erbsachen
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Der Erbvertrag ersetzt den Erbschein, sofern dieser einwandfrei formuliert ist, was ja wohl sein muss. Ich würde unter Umständen noch den Nachlassfragebogen anfordern, um zu sehen, was an Vermögen da ist/war.
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Super, vielen herzlichen Dank!!!!