Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht, Vertretung?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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hexe-petri
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#1

07.07.2014, 08:38

Guten Morgen.
Eheleute schließen unter Beteiligung ihrer beiden Kinder einen Erbvertrag.
Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, Schlusserben gleichanteilig
die beiden Kinder. Diese erklären nach dem erstversterbenden Elternteil
ihren Pflichtteilsverzicht.
Eines der Kinder wohnt weiter weg u. soll daher bei Beurkundung vom anderen Kind
vertreten werden.
Kann man das so machen?
Bin mir ein wenig unsicher.

LG hexe-petri
Jupp03/11

#2

07.07.2014, 09:02

Geht. Siehe im übrigen § 2274 BGB.
hexe-petri
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#3

07.07.2014, 11:41

Na dann bin ich ja beruhigt.

:thx :thx
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