Guten Morgen.
Eheleute schließen unter Beteiligung ihrer beiden Kinder einen Erbvertrag.
Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, Schlusserben gleichanteilig
die beiden Kinder. Diese erklären nach dem erstversterbenden Elternteil
ihren Pflichtteilsverzicht.
Eines der Kinder wohnt weiter weg u. soll daher bei Beurkundung vom anderen Kind
vertreten werden.
Kann man das so machen?
Bin mir ein wenig unsicher.
LG hexe-petri
Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht, Vertretung?
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Na dann bin ich ja beruhigt.