Erbteil berechnen Zahlenchaos :D Hilfe

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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BaumN
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#11

18.06.2014, 19:04

Hab ich ja... half bloß nix..... :oops:
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Plumbum
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#12

23.06.2014, 08:50

Guten Morgen!

Meine Birne mag aber nicht so heute :/

3/24 = 1/8 ist mir verständlich

aber 1/8 x 8 sind bei mir 8/8 = 1 und nicht 1/64


kann man mir das vielleicht anhand eines anderen Beipiels noch einmal erklären, ich scheine doch irgendwie nicht richtig beizukommen hier:

Erbe erbt 1/8 am Nachlass, verstirbt und vererbt von seinem 1/8 Erbe einen 1/40 Anteil an seine Schwester

Was sind dann 1/40 von 1/8?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Jupp03/11

#13

23.06.2014, 09:11

1/8 = 40/320

1/40 = 1/320
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Plumbum
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#14

23.06.2014, 09:18

ahhhhhhhhhhhhhha...also muss ich quasi die brüche erweitern, auf den gleichen Nenner bringen und dann kann ich das ausrechnen und hinzurechnen..

Ich glaube es macht langsam klick! Ich sag schon mal Danke!
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Plumbum
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#15

02.07.2014, 09:13

Also ich bekomm es nicht hin, sind teilweise in der 8 Generation Seitenlinie mit den Anteilen.

Kann ich das im Übertragungsvertrag weglassen die genaue Bezeichnung?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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Plumbum
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#16

14.07.2014, 17:49

Ich habe mal noch eine Frage,

wenn alle Erben in Erbengemeinschaft eingetragen sind, dann gehört ja allen alles. Heißt das, wenn 18 Leute in Erbengemeinschaft eingetragen sind, ist jeder zu 1/18 berechtigt? Oder muss der Erbteil aus dem entsprechenden Erbschein berechnet werden oder tritt man mit einem Erbschein nur an die Stelle in der Erbengemeinschaft, wo der ERbalsser vorher war?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine, das würde mir nämlich die ganze Sache extrem erleichtern oder muss ich wirklich gucken xy wurde beeerbt von blabla ist alles in Erbengemeinschaft eingetragen, dann stirbt einer von den ursprünglichen erben und wird dann von xy beerbt z.b. zu 1/8 Anteil. Erbt derjenige dann nur 1/8 von dem vorangegangenen Ererbten oder tritt er einfach ein in die Erbengemeinschaft und erhält denselben Anteil wie alle anderen? Das würde die Sachen ernorm erleichtern.
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Jupp03/11

#17

14.07.2014, 18:03

Plumbum hat geschrieben:Ich habe mal noch eine Frage,

Oder muss der Erbteil -gemeint ist wohl der Kaufpreisanspruch der Höhe nach- aus dem entsprechenden Erbschein berechnet werden oder tritt man mit einem Erbschein nur an die Stelle in der Erbengemeinschaft, wo der ERbalsser vorher war?

Das ist richtig.

Ich hoffe ihr versteht was ich meine, das würde mir nämlich die ganze Sache extrem erleichtern oder muss ich wirklich gucken xy wurde beeerbt von blabla ist alles in Erbengemeinschaft eingetragen, dann stirbt einer von den ursprünglichen erben und wird dann von xy beerbt z.b. zu 1/8 Anteil. Erbt derjenige dann nur 1/8 von dem vorangegangenen Ererbten oder tritt er einfach ein in die Erbengemeinschaft und erhält denselben Anteil wie alle anderen? Das würde die Sachen ernorm erleichtern.
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