Hallo zusammen,
mir geistert da jetzt was durch den Kopf. Es muss ein Erbschein beantragt werden, Erblasserin war zwar verheiratet, allerdings ist der Mann schon seit 20 Jahren tot. Eltern gibts keine mehr und Kinder auch keine.
Es gibt nur noch zwei Schwestern die leben, die wollen jetzt den Erbschein beantragen.
6 Weitere Geschwister sind verstorben. Jetzt meine Frage, müssen eventuelle Kinder der verstorbenen Geschwister mit aufgenommen werden?
Wenn alle leben würden, wären ja sämtliche Geschwister Erben in Erbengemeinschaft und wenn jetzt ein Geschwisterteil verstribt, fällt das Erbe dann an dessen Kinder?
Ich habe den Entwurf so gemacht, dass die beiden lebenden Schwestern Erben zu je 1/2 Anteil werden, aber jetzt wo ich den Entwurf fertig habe, überlege ich, ob ich nicht eben die Kinder der verstorbenen Geschwister aufführen muss und für die ein Erbschein auch mit beantragt werden muss.
es gibt kein Testament. Es tritt gesetzliche Erbfolge ein.
Erbschein, Erblasser hat nur noch Geschwister
- Plumbum
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Hallo Jupp,
den § 1925 BGB habe ich mir auch zu Gemüte geführt, d.h. also dass Erben zweiter Ordnung nur die Eltern sind und deren Abkömmlinge, d.h. die Geschwister und wenn ich das dann richtig verstehe nicht mehr die Abkömmlinge der Geschwister, sodass in meinem Fall dann nur die zwei noch lebenden Schwestern erben?
den § 1925 BGB habe ich mir auch zu Gemüte geführt, d.h. also dass Erben zweiter Ordnung nur die Eltern sind und deren Abkömmlinge, d.h. die Geschwister und wenn ich das dann richtig verstehe nicht mehr die Abkömmlinge der Geschwister, sodass in meinem Fall dann nur die zwei noch lebenden Schwestern erben?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
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Was meinst Du denn mit Rn. 1?
(1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Ich glaub ich steh auf dem Schlauch, d.h. deren Abkömmlinge also, wenn die sterben die Abkömmlinge? Sprich die Kinder von den Geschwistern auch, wenn es welche gibt? Glaube ich hab grad ein Brett vor dem Kopf
(1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Ich glaub ich steh auf dem Schlauch, d.h. deren Abkömmlinge also, wenn die sterben die Abkömmlinge? Sprich die Kinder von den Geschwistern auch, wenn es welche gibt? Glaube ich hab grad ein Brett vor dem Kopf
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)