Hallo,
ich soll für unseren Mandanten in einer Erbsache bei Gericht nachfragen, ob überhaupt Grundstücke auf den Verstorbenen eingetragen sind und wenn ja, von diesen die Auszüge anfordern. Reicht es da einfach aus, wenn ich anzeige, dass wir den Mandanten vertreten und "blöd nachfrage" oder muss ich da irgendwie etwas extra beantragen o. ä.?