Erbscheinsantrag - teilweise unbekannte Erben

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Jaqueline
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#1

14.05.2014, 11:17

Hier soll ein Erbscheinsantrag gestellt werden. Die Erben mütterlicherseits sind bekannt. Der Vater ist verstorben. Uns liegt keine Sterbeurkunde vor. Auf der Sterbeurkunde der Mutter war allerdings vermerkt, dass Sie Witwe des Vaters war. Für die unbekannten Erben wurde ein Nachlasspfleger eingeschaltet.

Ich bereite jetzt einen Teil-Erbscheinsantrag vor. Wonach die bekannten Erben zu 1/2 erben. Muss ich sonst noch was beachten?

Kann mir jemand sagen, wie das Verfahren wegen der unbekannten Erben dann weiter läuft? Nehmen wir an, dass keine anderen Erben ermittelt werden können. Wie und wann kommt es dann dazu, dass die bekannten Erben einen Erbschein über den gesamten Nachlass erhalten?
JensW
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#2

08.12.2014, 16:32

Du musst halt ausdrücklich feststellen, dass es sich um einen Teilerbschein handelt. Weswegen ist der Teilerbschein erforderlich? Weil im Prinzip bringt Dich der Teilerbschein ja nicht wirklich weiter.
Da ich selbst nebenbei als Nachlasspfleger tätig bin, kann ich Dir hierzu etwas sagen: Der Nachlasspfleger schaut zunächst, welcher Nachlass zu sichern ist. Das macht der Nachlasspfleger primär als erstes. Wahrscheinlich ist ja Aktivnachlass vorhanden...
Dann wird der Nachlasspfleger versuchen, die Erben zu ermitteln durch Anfragen bei Standesämtern, Kontaktaufnahme mit bereits bekannten Erben... Macht er Erben ausfindig, ist alles gut. Sind keine Erben zu ermitteln, wird er entweder den verwaltenden Nachlass beim Amtsgericht hinterlegen oder er stellt einen Antrag, das Fiskuserbrecht festzustellen. Für nähere Fragen kannst Du mir gerne schreiben...
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