Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier ein Testament, welches wir beim Testamentsregister (in Berlin) anmelden müssen.
Leider existiert keine Geburtsurkunde mehr. Die Dame ist in Nassawen Kreis Stallupönen geboren und dort kann man keine Geburtsurkunden anfordern.
Reicht es, wenn man beim Standesamt "unbekannt" angibt? Weil man ja das Geburtenstandesamt mit Nr. eigentlich angeben muß.
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Vielen Dank im Vorraus
LG Tina
Geburtsurkunde für Testament
§ 1 Inhalt des Registers
§ 1 der ZTRV wird in 4 Vorschriften zitiert
Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf:
1. Daten des Erblassers
a) Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geschlecht,
b) Tag und Ort der Geburt,
c) Geburtsstandesamt und Geburtenregisternummer, wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde,
d) Staat der Geburt, wenn der Erblasser im Ausland geboren wurde,
§ 1 der ZTRV wird in 4 Vorschriften zitiert
Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf:
1. Daten des Erblassers
a) Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geschlecht,
b) Tag und Ort der Geburt,
c) Geburtsstandesamt und Geburtenregisternummer, wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde,
d) Staat der Geburt, wenn der Erblasser im Ausland geboren wurde,