Hallo zusammen...
Folgender Fall: A und B haben ein Testament errichtet. A und B haben zwei Kinder C und D. A und B haben in dem Testament sich gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und nach dem Tode des Längerlebenden D. C soll nach A und B nur den Pflichtteil erhalten. A ist letztes Jahr verstorben.
B und C haben hier nun Folgendes beurkundet: Zur Abgeltung sämtlichter Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungs- und Erbschaftsansprüche nach A zahlt B an C einen Betrag in Höhe von 15.000,00 €. Mit Zahlung des Betrages sind sämtliche vorstehenden Ansprüche abgegolten. Die Erklärungen werden gegenseitig angenommen.
Nun meine Fragen:
Muss ich den Erbverzicht im ZTR eintragen, obwohl A bereits verstorben ist?
Muss ich dies dem Finanzamt - Erbschaftsteuerstelle - anzeigen?
Muss der Verzicht sonst noch irgendwo angezeigt werden?