Verzicht Pflichtteil und Erbschaftsansprüche

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Jaqueline
Forenfachkraft
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#1

23.04.2014, 17:25

Hallo zusammen...

Folgender Fall: A und B haben ein Testament errichtet. A und B haben zwei Kinder C und D. A und B haben in dem Testament sich gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt und nach dem Tode des Längerlebenden D. C soll nach A und B nur den Pflichtteil erhalten. A ist letztes Jahr verstorben.

B und C haben hier nun Folgendes beurkundet: Zur Abgeltung sämtlichter Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungs- und Erbschaftsansprüche nach A zahlt B an C einen Betrag in Höhe von 15.000,00 €. Mit Zahlung des Betrages sind sämtliche vorstehenden Ansprüche abgegolten. Die Erklärungen werden gegenseitig angenommen.

Nun meine Fragen:
Muss ich den Erbverzicht im ZTR eintragen, obwohl A bereits verstorben ist?
Muss ich dies dem Finanzamt - Erbschaftsteuerstelle - anzeigen?
Muss der Verzicht sonst noch irgendwo angezeigt werden?
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