Nacherbfolge

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Juliane91
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#1

11.04.2014, 16:53

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu folgendem Fall:

Es existiert ein gemeinschaftliches Testament (Ehegatten), worin u.a. folgendes geregelt ist:
Wenn der Ehemann zuerst verstirbt, wird die Ehefrau nicht befreite Vorerbin: Als Nacherben sind die Kinder des Ehemanns bestimmt.
Der Nacherb-Fall ist mit dem Tod des Vorerben eingetreten.

Nun zu dem Problem
Es gibt ja die zwei Nacherben (also die Kinder des Ehemanns). Einer von diesen Nacherben möchte nunmehr seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wo ich der Ansicht bin, dass dies innerhalb der 3-jahres Frist möglich ist.!??

Da der Nachlass überschuldet ist möchten sie die Erbschaft ausschlagen. Ein Anwalt behauptet jedoch, dass dies nur innerhalb von 6 Wochen geht (also normale Ausschlagungsfrist), und das ist genau meine Frage ob er da recht hat. Wisst ihr in dieser Sache weiter??

Vielen Dank bereits :)
Jupp03/11

#2

11.04.2014, 17:07

Dann möge sich dieser Anwalt mal die §§ 2142, 2139 BGB durchlesen. Dem Themenstarter verweise ich vorsorglich auf § 2069 BGB.
Juliane91
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#3

11.04.2014, 17:19

also hat der anwalt mit seiner 6-wochen frist nicht recht??
Jupp03/11

#4

11.04.2014, 17:27

Hat er nicht. Was die Ausschlagung aber bezwecken soll bei Überschuldung des Nachlasses und Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, mag sich der Nacherbe wirklich überlegen.
Im übrigen die zitierten §§ einschließlich Kommentierung lesen.
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