Erbschein / Erbvertrag - Was gilt bzw. was ist falsch?

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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#1

02.04.2014, 18:26

Liebe Kollegen, Rechtspfleger etc. ...

Ich stehe vor einem kleinem Rätsel und hoffe, dass Ihr mir dabei helfen könnt.
Folgender Sachverhalt:

6 Erben (Geschwister) schließen als ungeteilte Erbengemeinschaft einen Erbvertrag im Jahre 1992 und regeln in diesem Erbvertrag ein Grundstück in Sachsen-Anhalt, während alles weitere Grundeigentum außen vor bleibt und nicht im Erbvertrag geregelt wird.
Es geht in dem Erbvertrag nur um ein einziges Grundbuchblatt.

Im Grundbuch war / ist diese Erbengemeinschaft bereits eingetragen.

Von den 6 Erben sind 2 Erben dabei, die ihren Wohnsitz in Schweden haben und auch schwedische Staatsangehörige sind.
In der Urkunde selbst wurde keine (!) Rechtswahl getroffen.
Inhalt der Urkunde: Beim Tod einer Schwester wächst der Anteil dieser Schwester am besagten Grundeigentum jeweils den anderen Geschwistern zu gleichen Teilen zu ...

20 Jahre später verstirbt einer dieser Erben und eine testamentarische Erbin (Testament wurde erst nach dem Erbvertrag errichtet) stellt einen Erbscheinsantrag.
Dieser wird erlassen, ohne dass dieser gegenständlich beschränkt wurde, obwohl der seinerzeitige Notar klipp und klar auf den bestehenden Erbvertrag und dessen Regelungen hingewiesen hat.

Nun hat die Erbin die Grundbuchberichtigung unter Bezugnahme auf den eröffneten Erbvertrag (!) beantragt ... aber zeitgleich auch den Erbschein vorgelegt.
Die Rechtspflegerin im Grundbuchamt stellt sich nun quer und sagt, dass für sie der Erbschein maßgeblich ist und nicht der Erbvertrag zählt, sodass die Erbin bitte die Grundbuchberichtigung dahingehend stellen möchte, dass sie (testamentarische Erbin) anstatt der Geschwister, wie es im Erbvertrag geregelt wurde, im Grundbuch eingetragen wird.
Von den Geschwistern möchte dies natürlich niemand unter Hinweis auf die erbvertraglichen Regelungen.

Nun meine zwei/drei Fragen:

1.
Ist die Ansicht der Rechtspflegerin richtig, dass ein Erbschein über einem Erbvertrag steht und wenn ja, wo ist das genau geregelt?

2.
Dürfen die beiden Schwedinnen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und hier keinen Wohnsitz haben, einen Erbvertrag in Deutschland schließen, ohne dabei eine Rechtswahl zu treffen?

3.
Meine Vermutung bisher wäre, ohne ein genaueres Wissen in diesem Zusammenhang zu haben, dass der Erbvertrag ungültig sein müsste ... oder ist er nur ungültig hinsichtlich der Schwedinnen?

P.S. Entschuldigt, dass ich Euch gleich mit so einem Fall übefallen muss ... Vorgestellt hatte ich mich hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=16&t=70601
Jupp03/11

#2

02.04.2014, 18:46

Nachlassakte bereits eingesehen?
Welches weitere Vermögen hatte die Verstorbene?
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