Auskunft Pflichtteilsanspruch

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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blacklina
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#1

18.02.2014, 14:58

Hallo,

es geht um folgendes:

Mein Chef kam eben zu mir und wollte dass ich etwas recherchiere.

Zum Sachverhalt:
3 Kinder (sind schon erwachsen) kamen zu uns und teilten uns mit, dass der Vater gestorben sei und sie alle enterbt worden sind. Alleinerbe sollte die Mutter sein. Die Kinder bestehen auf ihren zustehenden Pflichtteilsanspruch. Also haben wir die Mutter aufgefordert Auksunft zu erteilen. Nach langem hin und her ist dies auch geschehen. Dann wurde der Pflichtteil auf Grund der uns übergebenen Unterlagen berechnet und die Mutter aufgefordert, den Pflichtteilsanspruch an die Kinder zu zahlen. Dies hat sie nicht gemacht. Also haben wir Klage erhoben. Jetzt kommt die Mutter und sagt, dass bezüglich des Vermögens zu viel angegeben wurde und erkennt bei Gericht nur einen Teil der Forderung an und beantragt, die übrige Klage abzuweisen.

Kann die Mutter jetzt einfach behaupten, dass sie damals zu viel angegeben habe und nun nicht alles anerkennt? Sind wir jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, nach den neuen Zahlen den Pflichtteilsanspruch zu berechnen? Weil eigentlich ist die Auskunft ja erteilt worden und diese muss ja auch wahrheitsgemäß sein. Weil das könnte man ja dann immer so machen, wenn esernst wird, sagen wir das die damaligen Auskünfte nicht stimmten.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

VLG LINA
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Jupp03/11

#2

18.02.2014, 15:45

Es könnte ein Nachlassverzeichnis gefordert werden. Dieses sollte dein Chef mal prüfen und beim Gericht vorbringen.
blacklina
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#3

18.02.2014, 15:49

Danke dir. Werde es ihm gleich mal mitteilen. :smile:
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